Landestheater Dinkelsbühl (Druckversion)

Allgemeine Geschäftbedingungen des Landestheater Dinkelsbühl

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Landestheater Dinkelsbühl und seinen Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrags über den Erwerb einer Eintrittskarte (Karte).
(2) Das Landestheater Dinkelsbühl ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

§ 2 Besucher, Einlass
(1) Besucher ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Karte besitzt.
(2) Nur die offiziellen Spielpläne des Landestheaters, die von ihm veröffentlicht sind, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
(3) Die Spielstätten des Landestheaters und die Tageskasse werden in der Regel 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
(4) Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Karte gedruckten Sitzplatz besteht für Besucher, die zu spät kommen, nicht mehr; es werden, falls vorhanden, dann andere Plätze (z.B. hinten oder am Rand) angeboten.

§ 3 Karten
(1) Karten können auf Grund schriftlicher (vgl. § 4) oder telefonischer Bestellung (vgl. § 6), an den Schaltern (vgl. § 5) oder online (vgl. § 7) nach Maßgabe folgender Regelungen erworben werden.
(2) Die Kartenabgabe erfolgt nach Zahlungseingang bzw. anderweitiger Sicherstellung der Bezahlung (Lastschrifteinzug und Überweisung).
(3) Die Rücknahme gekaufter Karten ist ausgeschlossen.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Vorstellung können Sie Ihre Eintrittskarte für eine Bearbeitungsgebühr von Euro 2,50 gegen eine Karte für eine andere Vorstellung in derselben Saison eintauschen.
(4) Bei Vorstellungsänderungen können die Karten vor Beginn der Aufführung zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Vorstellungsänderung/-ausfall (am Tag der geplanten Vorstellung) ist eine Rückgabe innerhalb von 8 Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich. Die Rückgabe der Karte kann nur bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karte erworben wurde.
(5) Die Spielleitung behält sich vor, zum Schutz der Gesundheit der SchauspielerInnen und des Publikums oder aus sonstigem wichtigen Grund eine begonnene Vorstellung zu unterbrechen oder abzubrechen. Eine Erstattung des Kaufpreises findet nicht statt.

§ 4 Schriftliche Bestellungen
(1) Schriftliche Bestellungen oder Bestellungen per eMail gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit der Bezahlung verbindlich. Mit der Reservierungsbestätigung wird eine Frist zur Bezahlung (im Regelfall 10 Tage) übermittelt; in begründeten Einzelfällen kann die Frist auch verkürzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung wird das Landestheater Dinkelsbühl anderweitig über die Karten verfügen.
(2) Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden.
(3) Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr übermittelt. Auf ausdrücklichen Wunsch bzw. bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse abgeholt werden (siehe § 2 Abs. 3).
(4) Für schriftlich oder per eMail bestellte Karten wird eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von 3€ erhoben.

§ 5 Schalterverkauf
(1) Der Beginn des Vorverkaufs ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.
(2) Die Kartenabgabe kann gemäß § 4 Abs. 2 begrenzt werden.

§ 6 Telefonischer Verkauf
(1) Telefonische Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.
(3) § 4 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.

§ 7 Online-Verkauf
(1) Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Bankeinzugsermächtigung erfolgen. Eine Einlösung von Wertgutscheinen bei Online-Bestellungen ist möglich. Wird ein Gutschein bei Online-Bestellungen eingelöst, ist die Auszahlung des Differenzbetrages in Form von Bargeld bzw. eines Restgutscheines nicht möglich. Eine Abonnementeinlösung ist online ausgeschlossen. 
(2) Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr übermittelt.

§ 8 Gutscheine
(1) Die Gültigkeitsdauer des Gutscheines beträgt 3 Jahre und ist auf dem Wertgutschein ausgewiesen. Nach Fristablauf besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung.
(2) Wir können für Wertgutscheine kein Bargeld erstatten. Wird entgegen des Gutscheinwertes eine Karte mit geringerem Kartenpreis gewählt, erfolgt eine Auszahlung des Differenzbetrages in Form eines Restgutscheines.
(3) Gutscheine müssen vor dem Kauf der Karte Vorgelegt werden. Für nachträglich vorgelegte Gutscheine kann der Kartenpreis nicht erstattet wreden.
(4) Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.

§ 9 Datenschutzbestimmungen
(1) Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten während einer Buchung werden für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Einrichtung des persönlichen Kundenkontos, die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung, im Falle von Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse, ggf. die Abwicklung von Stornierungen und Erstattungen verstanden.
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden und im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Eine Abwicklung von Bestellungen ist bis zur Bezahlung offener Forderungen nicht möglich. Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ggf. die Durchführung einer Bonitätsprüfung vorbehalten.
(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, bei Vorliegen zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte, die Bestands- und Nutzungsdaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die im Verdachtsfall zum Aufdecken sowie Unterbinden von in betrügerischer Absicht eingereichten Bestellungen und sonstiger rechtswidriger oder vertragswidriger Inanspruchnahme der Leistungen erforderlich sind.
(5) Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Landestheaters Dinkelsbühl Daten verarbeiten, sind im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet und zählen datenschutzrechtlich nicht zu Dritten.

§ 10 Ermäßigte Eintrittspreise
(1) Ermäßigungen werden insbesondere gewährt für:
Schüler*Innen, Student*Innen, Bufdis, Rentner*Innen, Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Schwerbeschädigte (mind. 60%) und deren Begleitperson.
Ab September 2023 außerdem für Bürgergeldempfänger*Innen und Asylbewerber*Innen.
Gruppen ab 10 Personen erhalten jeweils 1,00 € Ermäßigung.
(2) Für Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtsführenden Lehrkräften) können bei Sammelbestellungen ermäßigte Karten reserviert werden. Auf je 10 Schülerkarten wird eine kostenfreie „Betreuerkarte“ gewährt;
(3) Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen ist dem Kontrollpersonal unaufgefordert der Berechtigungs-Nachweis zum Kauf der ermäßigten Eintrittskarte vorzulegen (z. B. Schüler- oder Studentenausweis). Ein fehlender Nachweis berechtigt das Theater zur nachträglichen Eintrittspreis-Erhebung, zuzüglich einer Bearbeitungs-Gebühr von 3,- € pro Karte.

§ 11 Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Karte, kann ihm an der Theaterkasse gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Karte eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.
Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte.

§ 12 Hausrecht, Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
(1) Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben.
(2) Besucher und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände des Theaters anzubieten oder weiterzuverkaufen, oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus bzw. vom Gelände verwiesen werden.
(3) Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben.
(4) Der Gebrauch von Handys im Zuschauerraum wird ausdrücklich untersagt.
(5) Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist untersagt.
(6) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
(7) Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
(8) Bei Zuwiderhandlungen kann der Zutritt verweigert werden bzw. die störende Person aus dem Zuschauerraum bzw. Gebäude oder vom Gelände verwiesen werden.

§ 13 In-Kraft-Treten
Diese allgemeinen Geschäftbedingungen treten am 18.11.2022 in Kraft.

https://www.landestheater-dinkelsbuehl.de//informationen/agb